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Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ein Budget von 10 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht,
beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.

Die Förderung setzt voraus, dass Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben.

Antragsformulare können u.a. über die Jobcenter oder unsere Mitgliederverwaltung angefordert werden. Anfragen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

Weitere Informationen können Sie der folgenden Website entnehmen (Stand 01.08.2011):

http://www.mags.nrw.de/04_Soziales/4_Soziales_Netz/Bildungs-und_Teilhabepaket/index.php

oder folgendem Download (PDF):

http://www.mais.nrw.de/08_PDF/003/110801_arbeitshilfe_bildungs-teilhabepaket.pdf