DJK Westwacht 05 Weiden e. V. - Beitragsstruktur


Mitgliedsbeitrag 2009 (unverändert seit 01.01.2007)

Zentrale Mitgliederverwaltung: Bernd Stiel

1.

Aktive Mitglieder

monatlich

jährlich

 

Jugend

in Euro

in Euro

1.1

bis 6 Jahre (inkl. Jahrgang 2003)

4,00

48,00

1.2

ab 7 Jahre (inkl. Jahrgang 2002) bis 18 Jahre (inkl. Jahrgang 1991)

6,00

72,00

 

Erwachsene

 

 

1.3

Breitensport

 

 

1.3.1

Allgemeine Gymnastik, Gesundheitssport, Wirbelsäulen- und Fitnessgymnastik

7,00

84,00

1.3.2

Seniorinnen und Senioren

5,00

60,00

1.3.3

Mutter und Kind (sofern die Mutter nicht bereits in einer
anderen Gruppe aktiv ist: 12,00 € Mutter + 48,00 € Kind)

5,00

60,00

1.3.4

Behindertensport - Sondertarif

1,50

18,00

1.4

Radwandern und Freizeitsportler

3,00

36,00

1.5

Wettkampfsport: Handball und Tischtennis

7,00

84,00

1.6

Fahnenschwenken und Jungenspiel

3,00

36,00

1.7

Inanspruchnahme von Doppel- und Mehrfachangeboten

 

*)

1.8

Vorstandsmitglieder (Mitarbeiter der Abteilungen auf Antrag)

3,00

36,00

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2.

Inaktive Mitglieder

 

 

2.1

Regelbeitrag „Tarif A“

 

30,00

2.2

Sonderbeitrag „Tarif S“

 

36,00

3.

Fördernde Mitglieder

 

 

 

Festlegung nach eigenem Ermessen (Regelbeitrag: 15,00 €)

 

ab 15,00

4.

Aufnahmegebühr (nur von aktiven Mitgliedern bei der Aufnahme einmalig zu zahlen

   

4.1

bei Beitragserhebung durch Lastschrifteinzug

 

5,00

4.2

bei Zahlungseingang durch Überweisung, Dauerauftrag oder Barzahlung

 

20,00

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Wie schon bisher räumen wir auch weiterhin eine Ermäßigung ab dem 3. Mitglied einer Familie ein. Die Vergünstigung erhält jedes Familienmitglied! Die Ermäßigungssätze lauten wie folgt:

  5. Familientarif / Beitragsermäßigung jeweils vom Normaljahresbeitrag jedes Mitglieds !
  Bei 3 Mitgliedern einer Familie 10 % (Tarif F 3)
  Bei 4 Mitgliedern einer Familie 25 % (Tarif F 4)
  Bei 5 Mitgliedern einer Familie 35 % (Tarif F 5)
  Bei 6 und mehr Mitgliedern 50 % (Tarif F 6)

Über den Familientarif (F-Tarif) hinaus können im Einzelfall weitere Beitragsermäßigungen gewährt werden, wenn annehmbare Gründe vorliegen. Hierzu bedarf es jedoch der Kontaktaufnahme mit einem Vereinsvertreter Ihres Vertrauens.

* Bitte beachten :

Bei einer aktiven Mitgliedschaft in mehreren Gruppen /Abteilungen wird der jeweils höhere Beitrag erhoben !


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Zahlungsmodus A

Lastschrift-Einzugsverfahren:

Das Lastschrift-Einzugsverfahren findet Anwendung, wenn Sie uns Ihre Einzugsermächtigung erteilt haben. Damit das Verfahren reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, uns jegliche Änderung Ihrer Bankverbindung sowie Ihrer Adresse umgehend mitzuteilen. Bitte informieren Sie uns ebenso über jede Änderung Ihrer Beitragsklasse. Altersbedingte Tarifumstellungen und Wechsel beim Familientarif hingegen werden von uns automatisch veranlasst.
Bei jährlicher Zahlweise werden die Mitgliedsbeiträge im April von Ihrem Bankkonto abgebucht. Sofern das Beitragsvolumen pro Familie größer als 30,00 € ist, kann der Einzug auf Wunsch auch in zwei Raten erfolgen (halbjährliche Zahlweise). In diesem Fall findet der Bankeinzug im April und im September statt.
Bei Neuaufnahmen wird die Zahlung des Erstbeitrages während des laufenden Jahres als so genannte "Einmalbelastung" angefordert und umfasst in der Regel die Aufnahmegebühr sowie den anteiligen Jahresbeitrag.

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Zahlungsmodus B

Überweisung des Beitrages:

Mitglieder, die uns bisher noch nicht ermächtigt haben, Ihre Beiträge einzuziehen, können die Zahlung mit Überweisungsformular erledigen. Vermerken Sie auf dem Überweisungformular den entsprechenden Mitgliedsstatus „Aktiv“, „Inaktiv“ oder „Förderer“ und die Ziffer der Beitragsgruppe aus der vorstehenden Tarifübersicht. Vergessen Sie bitte keinesfalls, Ihren Namen auf dem Beleg einzutragen. Sie erleichtern uns damit unsere Buchungsarbeit erheblich.

Bitte überweisen Sie Ihren Jahresbeitrag spätestens bis zum 30. April eines jeden Jahres!

Da schon über 80 % unserer Mitglieder dem Bankeinzugsverfahren beigetreten sind, vereinfachen Sie unsere Verwaltungsarbeit erheblich, wenn auch Sie uns Ihre Einzugsermächtigung erteilen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ermächtigung jederzeit widerrufen werden kann.

 

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Spenden

Spenden an unseren Verein sind steuerlich abzugsfähig, denn die DJK Westwacht Weiden gehört zu den Sportvereinen, die als gemeinnützig anerkannt sind. Spenden wollen Sie bitte der DJK Westwacht 05 Weiden e.V. auf das Konto Nr. 400 289 026 bei der VR-Bank eG Würselen (BLZ 391 629 80) unter Angabe des Namens und der Adresse des Spenders zuleiten.
Sofern Sie die Spende steuerlich geltend machen wollen, vermerken Sie bitte bei der Überweisung "Spendenbescheinigung erwünscht". Sie erhalten dann von uns zum Jahresende die für das Finanzamt erforderliche Zuwendungsbescheinigung.

 

Kündigungen

Mitgliedschaftskündigungen sind mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Jahres wirksam, in dessen Verlauf sie erklärt werden. Sie sind schriftlich an die Zentrale Mitgliederverwaltung zu richten. Trainer und Betreuer können keine Kündigungen entgegennehmen!
Bankgebühren, welche durch die Rückgabe einer Lastschrift aufgrund eines Widerspruches ohne vorherige ordnungsgemäße Kündigung anfallen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

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Bankverbindungen

Spendenkonto : VR-Bank Würselen e.G. Nr. 400 289 026 (BLZ 391 629 80)

Beitragskonto: Sparkasse Aachen Nr. 7 588 882 (BLZ 390 500 00)


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zuletzt geändert: 02.07.2009