FAQ
Antworten auf Fragen zur Westwacht
In allen Fragen zur Mitgliedschaft können Sie sich gern an die Zentrale Mitgliederverwaltung wenden
Die aktuelle Beitragsstaffelung finden Sie übersichtlich auf dieser Seite - beachten Sie auch den Familientarif!
Sie können sich bei der Westwacht anmelden, indem Sie das Aufnahmeformular herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und Ihrer Kontaktperson innerhalb Ihrer Abteilung bzw. Ihrer Gruppe geben. Diese wird es umgehend an die Zentrale Mitgliederverwaltung weiterleiten.
Schnuppern Sie ruhig in 'Ihren' Kurs hinein, bevor Sie sich verbindlich anmelden. Nach einiger Zeit sollten Sie sich dann - schon aus versicherungstechnischen Gründen - für eine dauerhafte Mitgliedschaft entscheiden.
Zur Beitragszahlung gibt es nur noch die folgende Möglichkeit:
Zahlungsmodus A
Sepa-Lastschrift-Einzugsverfahren:
Das Sepa-Lastschrift-Einzugsverfahren findet Anwendung, wenn Sie uns Ihre Einzugsermächtigung erteilt haben. Damit das Verfahren reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, uns jegliche Änderung Ihrer Bankverbindung sowie Ihrer Adresse umgehend mitzuteilen. Bitte informieren Sie uns ebenso über jede Änderung Ihrer Beitragsklasse. Altersbedingte Tarifumstellungen und Wechsel beim Familientarif hingegen werden von uns automatisch veranlasst.
Die Mitgliedsbeiträge werden bei jährlicher Zahlungsweise am 07. April eines jeden Jahres von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Bei halbjährlicher Zahlungsweise werden die Mitgliedsbeiträge jeweils am 07. April und am 08. September eines jeden Jahres von Ihrem Bankkonto abgebucht. Fällt ein Einzugstermin auf einen Sonn- oder Feiertag, so erfolgt der Einzug am nächsten Werktag. Ihre Mandatsreferenznummer ist die Mitgliedsnummer.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE64 0000 0000 5377 49
Bei Neuaufnahmen wird die Zahlung des Erstbeitrages während des laufenden Jahres als so genannte "Einmalbelastung" angefordert und umfasst in der Regel die Aufnahmegebühr sowie den anteiligen Jahresbeitrag.
Nein, die Satzung des Vereins lässt eine Mitgliedschaft als Förderer nicht (mehr) zu. Sie können unserem Verein als aktives oder inaktives Mitglied beitreten. Details hierzu finden Sie in der Tarifübersicht.
Nein, es gibt kein Mindestalter für eine Mitgliedschaft. Unser Sportangebot umfasst auch den jüngsten Nachwuchs (z. B. beim Mutter-Kind-Turnen).
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft bei der Westwacht einen Unfall hatten, melden Sie sich bitte umgehend bei der Sozialanlaufstelle der Westwacht. Sie kann Ihnen bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen helfen. Wichtig: Bei Autounfällen greift die Unfallversicherung der Westwacht nur dann, wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat!
Kündigungen
Mitgliedschaftskündigungen sind mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Jahres wirksam, in dessen Verlauf sie erklärt werden. Sie sind schriftlich an die Zentrale Mitgliederverwaltung zu richten. Trainer und Betreuer können keine Kündigungen entgegennehmen!
Bankgebühren, welche durch die Rückgabe einer Lastschrift aufgrund eines Widerspruches ohne vorherige ordnungsgemäße Kündigung anfallen, müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
Die Sportstättennutzungsgebühr (SSNG) wird von der Stadt Würselen von allen Vereinen erhoben. Dabei wird die pro Verein individuell zu zahlende Summe anhand der Zeiten ermittelt, in denen die Vereine die Sportstätten nutzen. Die Westwacht legt diesen Betrag auf die erwachsenen Aktiven der Abteilungen um, sofern diese Sportstätten der Stadt nutzen.
Die von der Westwacht benutzten Sportstätten liegen über das gesamte Stadtgebiet verstreut. Eine Auflistung mit Koordinatenangaben folgt.



